Altlasten, Altstandorte und Flächenrecycling

Wollen Sie ein Grundstück erwerben oder wollen Sie es verkaufen oder nur den Grundstückswert ermitteln?
Oder möchten Sie das Grundstück umnutzen und sind sich nicht sicher, ob die geplante Nutzung möglich ist?
Dazu sollten Sie vor den geplanten Aktionen über evtl. auf dem Grundstück vorhandene Schadstoffe und über die Bodenverhältnisse Bescheid wissen. Das kann längerfristig gesehen Geld und Zeit einsparen, da durch die bekannte Schadstoffsituation:
- diese in den Kaufverträgen berücksichtigt werden kann,
- der Kosten- und Zeitaufwand für evtl. Sanierungen ermittelt werden kann,
- die möglichen Grundstücksnutzung und die dazu evtl. notwendigen Sanierungen angegeben werden können.
Unser Büro kann Ihnen dazu bei den folgenden Schwerpunkten beratend zur Seite stehen:

Historische Recherchen
Wurde auf dem zu beurteilenden Objekt mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen? Liegt das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet? Ist das Grundstück im Altlastenkataster geführt?
Entwicklung von Untersuchungskonzepten
Auf welche Schadstoffparameter sollte untersucht werden? Wie sind Bodenaufschlüsse auszuführen? Welche Bodenhorizonte sind zu erkunden?
Altlastenuntersuchung
Herstellen der Bodenaufschlüsse, Beprobung der potentiell schadstoffverdächtigen Bodenhorizonte, Schadstoffanalytik
Baugrundverhältnisse
Welche Bodenarten liegen vor? Wie hoch ist die Lagerungsdichte? Ist der Boden frost/setzungsempfindlich? Wann kommen Grund- und Schichtwässer?
Schadstoffbewertungen
Liegen Schadstoffgehalte vor, die die Grundstücksnutzung einschränken? Muss bzw. soll sanierten werden? Welche Kosten entstehen?

Datierung von Schadstoffereignissen
Wann wurden die Schadstoffe eingebracht? Wurde der Eintrag vom vorherigen Eigentümer verursacht?
Entwicklung von Schadensereignissen
Bewertung von Sanierungsvarianten nach Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Erstellen von Arbeitschutzkonzepten
Festlegen des Arbeitsschutzes mit den zuständigen Behörden
Auschreibung/Leistung/Überwachung von Sanierungen inkl. Arbeitsschutz
Klärung evtl. Versicherungsansprüchen
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