Gebäuderückbau und -sanierung

Haben Sie vor, einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe auf Ihrem Grundstück abzubrechen? Wollen Sie dabei bereits vorher über die Abbruchkosten bescheid wissen?
Dann sollten Sie die Bausubstanz auf Schadstoffe prüfen lassen. Nur durch eine Ortseinsicht mit einer Baufirma und anschließender Auswertung der Planunterlagen sind die Abbruchkosten i. d. R. nicht zu erfassen. Oftmals werden für die Entsorgung und der Separation schadstoffbelasteter Gebäudeabschnitte zusätzliche Kosten fällig.
Zur Verdeutlichung dazu ist im folgenden ein Beispiel für die Kostensituation bei einem Abbruch eines Gaststättengebäudes aufgezeigt:

Das Gaststättengebäude ist 1-geschossig, unterkellert. Die Grundfläche beträgt ca. 500 m², der umbaute Raum umfasst ca. 3.000 m³ und das Baujahr 1945. Im Kellergeschoss befinden sich umfangreiche Kühlräume mit Teerkorkplatten zur Dämmung hinter Fliesen. Sämtliche Fundamente sind mit einem teerhaltigen Schutzanstrich versehen. Das Dach ist mit teerhaltigen Dachbahnen geschützt. Zur Wärmeisolierung wurden teilweise Teerkorkplatten eingesetzt. Ohne eine fachkundige Begehung/Untersuchung sind diese schadstoffhaltigen Materialien i. d. R. nicht zu erkennen.


Teerkorkplatten weisen PAK-Gehalte bis zu 50.000 mg/kg, teerhaltige Dachbahnen bis ca. 10.000 mg/kg auf. Der Grenzwert für PAK, bei dem die mineralische Abbruchmasse (Bauschutt) als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingestuft wird und dadurch für die spezielle Entsorgung besonders erhöhte Kosten anfallen, liegt in Bayern bei 20 mg/kg. Außerdem machen die Benzo(a)pyren-Gehalte (Bestandteil der PAK) einen speziellen Arbeitsschutz erforderlich.


Ohne Kenntnis des vorliegenden Schadstoffspektrums wird beim Abriss das Gebäude mittels Abbruchbagger innerhalb ca. 1 Woche komplett zum Einsturz gebracht. Aus der Abbruchmasse wird i. d. R. eine nur großzügige Separation von unterschiedlichen Bausubstanzen durchgeführt. Eine nachträgliche Separation der belasteten Materialien auf der Baustelle ist nahezu unmöglich.


Bei einer entsprechenden Kenntnis der Schadstoffsituation werden während der Gebäudeentkernung die schadstoffhaltigen Materialien entfernt, ohne dass die Bauzeit wesentlich verlängert wird.
In der folgenden Tabelle sind die Gesamtkosten mit und ohne fachkundige Ermittlung der schadstoffhaltigen Gebäudesubstanz für den Gaststättenabbruch aufgeführt.

Tabelle: Beispiel Abbruchkosten Gaststätte

  Leistung

 ca. Kosten ohne Erkundung [€]

ca. Kosten mit Erkundung [€] 

Abbruch Gaststätte (inkl. Übernahme unbel. Abbruchmaterial) 

 60.000

 70.000

 Ausbau Kontamination

 keine

 10.000

 Stillstandszeiten/Nachträge

 5.000

 keine bis geringe

Entsorgung separierter belasteter Materialien (ca. 100 to; 100 €/to)

keine bis geringe

 10.000

Entsorgung belasteter Bauschutt mit Teerkork (PAK > 25 mg/kg, ca. 1.500 to; 75 €/to)

115.000

 keine

 Fachgutachterliche Begleitung

keine

10.000

 Gesamtsumme

180.000

100.000



Durch das Beispiel wird verdeutlicht, dass bei einer entsprechenden fachgutachterlichen Erkundung/Begleitung des Abrissvorhabens eine wesentliche Kosteneinsparung entsteht. Erwähnt sei hier noch, dass bei dem gewählten Beispiel kein potentieller Schadstoffverdacht bestand!


Sollten Sie beabsichtigen, ein Gebäude abzureißen oder lediglich Schadstoffe aus dem Gebäude zu entfernen, so würden wir Sie gerne bei den folgenden Schritten mit unserem Know-How unterstützen:

  • Recherchen zu verwendeten Baumaterialien
  • Erstellen von Untersuchungskonzepten
  • Ermittlung von produktionsbedingten Schadstoffen (Schmieröle, Entfettung)
  • Ermittlung von materialbedingten Schadstoffen (Asbest, KMF, PCB)
  • Durchführung der Gebäudesubstanzuntersuchung
  • Schadstoffbewertungen
  • Erstellen von Rückbaukonzepten
  • Erstellen von Sanierungsvorschlägen für die weitere Nutzung des Gebäudes
  • Erstellen von Entsorgungs- / Verwertungskonzepten
  • Erstellen von Arbeitsschutzkonzepten
  • Ausschreibung der Abbruchleistungen
  • Ausschreibung der Entsorgungsleistungen
  • Bauleitung / Überwachung des Gebäuderückbaus
  • Einrichtung und Überwachung des Arbeitsschutzes während der Abbrucharbeiten


 

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